Begabtenförderung

der Förderstiftung der Musik- und Singschule Heidelberg

Wir gratulieren den Junior-Stipendiaten für das Schuljahr 2022/2023

Teilnehmende in alphabetischer Reihenfolge
      
Foethke, Benjamin / Violine, Klasse Friderike Hager
Greiner, Anna / Gitarre, Klasse Kersten Müller
Grishchuk, Eva / Violine, Klasse Mario Günther
Jang, Bomin / Klavier, Klasse Young-Hee Song
Lin, Hanxi / Klavier, Klasse Uwe Balser, Klasse Uwe Balser
Mory, Mathis / Klavier, Klasse Noriko Ishikawa-Kratzer
Niederstadt, Anna / Oboe, Klasse Bernhard Meßmer
Nyström, Bjarne / Trompete, Klasse Sigrid Kaufmann
Offringa, Lorenz / Violine, Klasse Mario Günther
Pan, Yuheng Henry / Klavier, Klasse Noriko Ishikawa-Kratzer
Schnitzer, Luca / Alt-Saxophon, Klasse Willi Fischer
Tenz, Elisa / Geige, Klasse Friderike Hager
Wang, Ellie / Klavier, Klasse Asli Kilic
Yuan, Linda / Klavier, Klasse Uwe Balser
Zhang, Leonie Yuning / Klavier, Klasse Uwe Balser
Zhao, Lilian / Querflöte, Klasse Wolfgang
Wendel Zhou, Runqi / Klavier, Klasse Asli Kilic
Zhu, Leang / Klavier, Klasse Noriko Ishikawa-Kratzer
Zhu, Maximilian / Klavier, Klasse Uwe Balser

Junior-Stipendiaten 2021/2022

Junior-Stipendiaten 2020/2021

Junior-Stipendiaten 2019/2020

Förderrichtlinien

Die Begabtenförderung der Förderstiftung der Musik- und Singschule wendet sich an talentierte Schülerinnen und Schüler im Alter von 9 bis einschließlich 15 Jahren, die ihre musikalische Ausbildung intensivieren möchten. Die Förderung ist grundsätzlich für ein Schuljahr befristet. Eine erneute Bewerbung im Folgejahr kann bis zum Erreichen der Altersgrenze erfolgen.

Die Begabtenförderung umfasst den folgenden verbindlichen, wöchentlichen Unterricht:

  • 60 Minuten instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht
  • 45 Minuten Ergänzungsfach Gehörbildung/ Musiktheorie
  • Orchester/ Chor/ Kammermusik

Die Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut der Gebührensatzung der Musik- und Singschule Heidelberg.

Zulassungsvoraussetzung und Anmeldung

  • Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber im Alter von 9 bis 15 Jahren. Stichtag für die Altersgrenzen ist der 1. Oktober.
  • Die Bewerbung um ein Stipendium, kann nur von einer Lehrkraft der Musik- und Singschule mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten beim Schulleiter mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die sich erneut bewerben, müssen ein Testat über den erfolgreichen Besuch des Fachs Musiktheorie/ Gehörbildung aus dem vergangenen ersten Schulhalbjahr erbringen. Ebenso muss belegt werden, dass eine Teilnahme am Regionalwettbewerb Jugend musiziert erfolgte oder ersatzweise eine Teilnahme am internen Stipendiatenvorspiel erfolgte.
  • Das Vorspielprogramm soll eine Dauer von 5 - 8 Minuten haben. Sätze sollen ganz gespielt werden. Das Vorspielprogramm ist frei wählbar, lediglich der Schwierigkeitsgrad sollte der jeweiligen Alterskategorie von „Jugend musiziert“ entsprechen.

Vergabe

  • Die Jury besteht aus Mitgliedern der Schulleitung und/oder Vertretern des Freundeskreises oder des Stiftungskuratoriums. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Altersgruppe bei Jugend musiziert anhand einer Wertungsskala von 1 (nicht ausreichend) bis 10 Punkten (herausragend). Familienangehörige, Fachlehrer und ehemalige Fachlehrer dürfen nicht an der Bewertung des betroffenen Teilnehmers mitwirken.
  • Um ein Stipendium zu erhalten müssen die Bewerber mindestens fünf Punkte erreicht haben.