Informationen zum Musikschulbetrieb
Hygieneplan der Musik- und Singschule (359,8 KB) (Stand 02. November 2020)
Aktuelle Information vom 02. November 2020
Vom 02. November bis 30. November 2020 können aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung keine Veranstaltungen stattfinden. Wir werden die geplanten Konzerte und Vorspiele auf einem späteren Zeitpunkt verschieben.
Der Musikschulbetrieb, der im Land Baden-Württemberg eindeutig bei der Bildung und nicht bei der Freizeit verortet ist, kann mit dem bestehenden Hygienekonzept (359,8 KB) fortgesetzt werden.
Darüber hinaus bleibt die Nutzung einiger schulischen Räume und Kitas für den Musikschulunterricht möglich, auch die Bildungskooperationen mit Schulen und Kitas können fortgeführt werden. Ebenso können auch Chor- und Orchesterproben mit maximal 20 Personen durchgeführt werden, wenn die räumlichen Möglichkeiten gegeben sind.
Da wir in der Corona-Pandemie nur einen kleinen Teil der Räume in allgemeinbildenden Schulen nutzen können, gibt es für den Unterricht und für die Chor-/ und Orchesterproben immer noch zahlreiche Einschränkungen.
Orchester, Ensembles und Chöre
Aufgrund fehlender Räumlichkeiten und aktueller Corona-Verordnungen können ab Oktober 2020 nur die unten stehenden Orchester- und Chorproben stattfinden.
Weitere Informationen
Aktuelle Information vom 21. Mai 2020
Musik- und Singschule unterrichtet wieder Bläser und Sänger
Laut der am 21. Mai 2020 aktualisierten Verordnung zum Betrieb von Musikschulen ist der Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang im Einzelunterricht wieder zulässig. Die Musik- und Singschule nimmt den Unterricht ab Montag 25. Mai 2020 trotz des Nutzungsverbots der Räume in den allgemeinbildenden Schulen mit einem eng gestrickten Stundenplan wieder auf. Auch der Unterricht in Kleingruppen ist ab Montag in einzelnen Fällen, wie zum Beispiel Bandhouse wieder zu realisieren. Die Eltern werden am Wochenende über die neuen Unterrichtszeiten und –orte informiert.
Aktuelle Information vom 06. Mai 2020
Die Verordnung der Inbetriebnahme der Musik- und Singschulen ist veröffentlicht.
Die Musik- und Singschule arbeitet an einem Hygiene-Schutzkonzept und dem Belegungsplan für die Wiederaufnahme von Präsenz-Einzelunterricht mit Tasten-, Streich- und Zupfinstrumenten am 11. Mai 2020.
Die Eltern, Schülerinnen und Schüler werden spätesten am 08. Mai 2020 per Email über die Hygienemaßnahmen und das Einteilungsverfahren für den Präsenzunterricht informiert.
Die Landesverordnung finden Sie hier. (14,9 KB)
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 04. Mai 2020
Städtische Musik- und Singschule öffnet am 11. Mai
Start mit Instrumental-Einzelunterricht – Bläser und Sänger müssen noch warten
Nachdem das Land in seiner jüngsten Corona-Verordnung die schrittweise Aufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Musikschulen angekündigt hat, bereitet sich auch die städtische Musik und Singschule Heidelberg auf die Wiedereröffnung vor. Ab Montag, 11. Mai 2020, soll es wieder Präsenzunterricht geben. Das baden-württembergische Kultusministerium hat festgelegt, dass Musikschulen in einem ersten Schritt mit dem Unterricht in Musiktheorie und Komposition zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten können. Weiterhin ausgeschlossen ist der Unterricht an Blasinstrumenten oder Gesang, da hier aufgrund der erhöhten Abgabe verbrauchter Atemluft von einer erhöhten Infektionsgefahr durch Tröpfcheninfektion und Aerosole auszugehen ist.
Musikschulleiter Kersten Müller steht jetzt vor einer logistischen Herausforderung: „Das Land hat angeordnet, das die Musikschulen keine Räume in allgemeinbildenden Schulen nutzen dürfen. Deshalb wird der Belegungsplan jetzt grundlegend bis zum Wochenende überarbeitet. Schüler und Eltern müssen sich auf Verlegungen der Unterrichtszeit und des Unterrichtsortes einstellen. Auch die Einbeziehung des Samstags als Instrumental-Unterrichtstag wird in Erwägung gezogen, damit die Musik- und Singschule alle erlaubten Unterrichtsformen anbieten kann“, sagt Müller.
Alle Eltern werden bis zum Wochenende über die neuen Unterrichtszeiten und -orte sowie über die Hygienemaßnahmen informiert. Aktuelle Informationen finden sich auch auf der Homepage der Musik- und Singschule Heidelberg unter www.heidelberg.de/musikschule. Das Sekretariat ist von Montag bis Mittwoch, 10 bis 16.30 Uhr, und Donnerstag von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 06221 58-43520 erreichbar. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich vorab telefonisch anzumelden.
Aktuelle Information vom 17. April 2020
Die Musik- und Singschule hat einen Stufenplan für den Wiedereinstieg erarbeitet:
Die Stufe 1 startet unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften mit dem Einzel- und Partnerunterricht. Ab der Stufe 2 kommen Unterrichtsformen bis 10 Teilnehmer/-innen hinzu. Erst ab Stufe 3 können wieder größere Gruppen proben.
Leider dürfen wir nach der aktuellen Rechtslage auch nicht mit der Stufe 1 beginnen. Der Landesverband der Musikschulen BW bemüht sich sehr, die Landesregierung von einer Wiederaufnahme des Einzelunterrichts an Musikschulen ab dem 04. Mai 2020 zu überzeugen, noch müssen wir uns gedulden.
Nach den überaus positiven Erfahrungen vor den Osterferien, werden alle Lehrkräfte, die Einzel- und Partnerunterricht erteilen, den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern erhalten. Sie werden versuchen, den ausgefallenen Unterricht schulwöchentlich über Online-Medien, Datenaustausch und/ oder Telefon zu kompensieren. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass den Lehrkräften des Elementarbereichs diese Form der Schülerbetreuung so nicht in sinnvoller Form möglich ist.
Wie bereits im letzten Gebührenbescheid und im Solidartätsaufruf erläutert, werden alle ausgefallenen Unterrichtsstunden gutgeschrieben, bzw. bei neu eingeteilten Schülern nicht berechnet.
Zum Solidaritätsaufruf
Ab dem 20. April 2020 ist die Verwaltung in der Kirchstraße unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.
Bitte denken Sie schon jetzt daran, sich einen einfachen Mundschutz zu besorgen. Sie werden diesen zukünftig nicht nur in den öffentlichen Gebäuden, sondern auch für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel benötigen.
Aktuelle Information vom 26. März 2020
Veränderte telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats und der Schulleitung
Das Sekretariat ist ab sofort nur noch eingeschränkt Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr unter Telefon 06221 58-43500 zu erreichen.
Die Sprechstunden der Fachbereichsleitungen sind auf Email-Anfragen beschränkt:
Frauke Zitzlaff
Elementare Musikerziehung
frauke.zitzlaff@heidelberg.de
Ute Hartmann
Blockflöte, Zupfinstrumente
ute.hartmann@heidelberg.de
Bernhard Messmer
Blasinstrumente, Schlagzeug, Percussion
bernhard.messmer@heidelberg.de
Uwe Balser
Tasteninstrumente, Musiktheorie
uwe.balser@heidelberg.de
Friderike Hager
Streichinstrumente
friderike.hager@heidelberg.de
Kersten Müller
Rock-Pop-Jazz
kersten.mueller@heidelberg.de
Jochen Woll
Gesang, Chor
jochen.woll@heidelberg.de
Aktuelle Information vom 18. März 2020
Auf Anordnung der Stadt Heidelberg wird der Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb an der Musik- und Singschule Heidelberg von Dienstag, 17. März 2020 bis auf Weiteres eingestellt.
Die Stadtverwaltung Heidelberg schließt grundsätzlich alle städtischen Verwaltungsgebäude, somit ist auch die Musik- und Singschule für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Schulleitung und die Verwaltung sind zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch und per Email erreichbar.
Aktuelle Information vom 13. März 2020
Einstellung des Unterrichts- und Veranstaltungsbetriebs ab Dienstag, 17. März 2020
Analog zu der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg wird der Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb an der Musik- und Singschule Heidelberg von Dienstag, 17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 eingestellt. Die Schulleitung, die Verwaltung und auch die Lehrkräfte sind zu den regulären Öffnungszeiten (bzw. Unterrichtszeiten) telefonisch und per Email erreichbar. Einen persönlichen Besuch bitten wir, wenn möglich zu vermeiden.
Bereits ab Freitag 13. März 2020 werden alle Orchester- und Chorproben (Ergänzungsfächer) sowie Vorspiele entfallen. Die Rückerstattungen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt regeln und Sie im Gebührenbescheid darüber informieren.
Auf Grund der Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg finden bis 30. April 2020 keine Veranstaltungen statt.
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Weitere Informationen
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat Hinweise an alle Schulen des Landes ausgegeben (externer Link: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus), die wir als Musikschule analog anwenden:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schulbetrieb teilnehmen.
- Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (Auflistung s.u.) waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
- Personen, die innerhalb der letzten l4 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schulbetrieb teilnehmen.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Kreisgesundheitsamt zuständig und täglich von 7.30 Uhr bis 21 Uhr unter 06221 522-1881 erreichbar. Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren ebenfalls umgehend das Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Eine Auflistung der aktuellen Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts
(externer Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).
Grundsätzlich ist – nicht zuletzt auch angesichts der saisonal normalen Grippewelle – die Beachtung der elementaren Hygienemaßnahmen geboten:
- Häufigeres Händewaschen: mit Wasser und Seife, vor allem nach intensivem direktem Kontakt mit hustenden Personen.
- Hustenhygiene: Nicht in den Raum und nicht in die Hand husten, sondern in die Ellenbeuge.
- Abstand zu Erkrankten halten (etwa 1 bis 2 Meter).
Bei neuem, verändertem Informationsstand werden wir Sie an dieser Stelle entsprechend informieren.
Für Schülerinnen und Schüler, die sich wegen Aufenthalts in einem Risikogebiet in häusliche Quarantäne begeben müssen, findet analog die Musikschulgebührensatzung §6 (2) Anwendung. Auf Antrag kann eine Rückerstattung bei überdurchschnittlich häufigem Ausfall beantragt werden.
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