Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben.
Bei der Überlassung von schuleigenen Instrumenten beträgt die Mietgebühr je angefangener Monat bei einem Anschaffungswert
bis 599 Euro |
6 Euro |
von 600 bis 999 Euro |
11 Euro |
von 1.000 bis 1.999 Euro |
20 Euro |
ab 2.000 Euro |
25 Euro |
Bei Überlassung von schuleigenen Instrumenten wird zusätzlich eine monatliche Wartungspauschale erhoben. Sie wird für die Dauer der Ausleihe des Instruments fällig.
Blechblas-, Streichinstrumente, Akkordeon |
6 Euro |
Holzblasinstrumente, Harfe |
9 Euro |
Gitarren |
2 Euro |
Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 3 Euro erhoben.
Schüler und Schülerinnen, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Dafür beträgt die Gebühr monatlich
für Schüler/Schülerinnen mit Wohnsitz in Heidelberg |
10 Euro |
für auswärtige Schüler/Schülerinnen |
12 Euro |
Im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Projektgebühren werden keine Geschwister- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, eines BaföG-Bescheides bei Studenten, eines Arbeitslosengeld-II-Bescheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektgebühr 100% Sozialermäßigung; ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßigung von 50 %.