monatliche Unterrichtsgebühren, gültig ab 01. Oktober 2018

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das jährliche Familienbruttoeinkommen und sind wie folgt festgelegt:

  • Gebührenstufe I - bis 30.000 Euro
  • Gebührenstufe II - bis 43.000 Euro
  • Gebührenstufe III - bis 56.000 Euro
  • Gebührenstufe IV - bis 69.000 Euro
  • Gebührenstufe V - bis 82.000 Euro
  • Gebührenstufe VI - über 82.000 Euro

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 27,60 30,60 33,00 35,10 37,50 39,90
30 Minuten 55,20 61,20 66,00 70,20 75,00 79,80
45 Minuten 82,80 91,80 99,00 105,30 112,50 119,70
60 Minuten 110,40 122,40 132,00 140,40 150,00 159,60
Partnerunterricht            
30 Minuten 30,60 33,60 36,00 38,40 40,80 43,20
45 Minuten 45,90 50,40 54,00 57,60 61,20 64,80
Gruppenunterricht            
30 Minuten 24,00 26,40 28,20 30,00 31,80 33,60
45 Minuten 36,00 39,60 42,30 45,00 47,70 50,40
60 Minuten 48,00 52,80 56,40 60,00 63,60 67,20
75 Minuten 60,00 66,00 70,50 75,00 79,50 84,00
Klassenunterricht            
30 Minuten 14,40 15,60 16,80 18,00 19,20 21,00
45 Minuten 21,60 23,40 25,20 27,00 28,80 31,50
60 Minuten 28,80 31,20 33,60 36,00 38,40 42,00
75 Minuten 36,00 39,00 42,00 45,00 48,00 52,50

Für Einwohner der Stadt Heidelberg werden die Gebühren bei Vorlage eines Heidelberg-Passes und/oder weitere Unterlagen um 100% bzw. um 50% ermäßigt (siehe § 5, Absatz 7 Gebührensatzung)

  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 10 Euro (Heidelberger) bzw. 12 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Heidelbergs

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 33,12 36,72 39,60 42,12 45,00 47,88
30 Minuten 66,24 73,44 79,20 84,24 90,0 95,76
45 Minuten 99,36 110,16 118,80 126,36 135,00 143,64
60 Minuten 132,48 146,88 158,40 168,48 180,00 191,52
Partnerunterricht            
30 Minuten 36,72 40,32 43,20 46,08 48,96 51,84
45 Minuten 55,08 60,48 64,80 69,12 73,44 77,76
Gruppenunterricht            
30 Minuten 28,80 31,68 33,84 36,00 38,16 40,32
45 Minuten 43,20 47,52 50,76 54,00 57,24 60,48
60 Minuten 57,60 63,36 67,68 72,00 76,32 80,64
75 Minuten 72,00 79,20 84,60 90,00 95,40 100,80
Klassenunterricht            
30 Minuten 17,28 18,72 20,16 21,60 23,04 25,20
45 Minuten 25,92 28,08 30,24 32,40 34,56 37,80
60 Minuten 34,56 37,44 40,32 43,20 46,08 50,40
75 Minuten 43,20 46,80 50,40 54,00 57,60 63,00
  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 10 Euro (Heidelberger) bzw. 12 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Sonstige Gebühren

Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben.

Bei der Überlassung von schuleigenen Instrumenten beträgt die Mietgebühr je angefangener Monat bei einem Anschaffungswert

bis 599 Euro 6 Euro
von 600 bis 999 Euro                                                              11 Euro
von 1.000 bis 1.999 Euro                                              20 Euro
ab 2.000 Euro 25 Euro

Bei Überlassung von schuleigenen Instrumenten wird zusätzlich eine monatliche Wartungspauschale erhoben. Sie wird für die Dauer der Ausleihe des Instruments fällig.

Blechblas-, Streichinstrumente, Akkordeon                       6 Euro
Holzblasinstrumente, Harfe 9 Euro
Gitarren 2 Euro

Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 3 Euro erhoben.

Schüler und Schülerinnen, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Dafür beträgt die Gebühr monatlich

für Schüler/Schülerinnen mit Wohnsitz in Heidelberg 10 Euro
für auswärtige Schüler/Schülerinnen 12 Euro

Im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Projektgebühren werden keine Geschwister- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, eines BaföG-Bescheides bei Studenten, eines Arbeitslosengeld-II-Bescheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektgebühr 100% Sozialermäßigung; ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßigung von 50 %.

Die Gesamterträge (u.a. aus Unterrichtsgebühren) im Jahre 2021 decken 42,3 % der Gesamtaufwendungen in Höhe von 6,0 Millionen Euro.