Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Übersicht der Teilnehmende der SVA

Förderrichtlinien

Die Studienvorbereitende Klasse richtet sich an junge Menschen, die einen Musikberuf ins Auge fassen, unabhängig von der endgültigen Berufswahl. Die SVA soll sie umfassend auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule und das sich anschließende Studium vorzubereiten. Hierbei kann es sich ebenso um künstlerische als auch um künstlerisch-pädagogische Studienrichtungen handeln.
Die Teilnahme ist grundsätzlich für ein Jahr befristet und kann bei entsprechendem Leistungsnachweis bis zum Erreichen der Altersgrenze fortgesetzt werden.
Die SVA umfasst den folgenden verbindlichen, wöchentlichen Unterricht:

  • 75 Minuten instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht (teilbar)
  • 30 Minuten instrumentalen oder vokalen Nebenfachunterricht (Klavier bei Hauptfach Melodieinstrument)
  • Orchester/ Chor/ Kammermusik/ Korrepetition
  • 60 Minuten Ergänzungsfach Gehörbildung/ Musiktheorie/ Improvisation/ Komposition/ Berufskunde Musik- und Kreativwirtschaft

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Begabtennetzwerk Amadé in Kooperation mit der Musikhochschule Mannheim.
Die Teilnahmegebühr entspricht 45 Minuten Einzelunterricht laut Satzung der Gebührensatzung der Musik- und Singschule Heidelberg.

Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung:

  • Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber im Alter von 14 bis 19 Jahren. Stichtag für die Altersgrenzen ist der 1. Oktober.
  • Die Bewerbung zur Aufnahme in die SVA, kann nur von einer Lehrkraft der Musik- und Singschule mit Zustimmung des Zahlungspflichtigen beim Schulleiter mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.
  • Dem Anmeldeformular liegt Bewerbungsschreiben der Schülerin/ des Schülers mit folgendem Inhalten bei: Musikalischer Werdegang, Erfolge, persönliche Zielsetzung und Motivation.
  • Das Vorspielprogramm soll eine Dauer von 10 - 12 Minuten haben.

Der Schwierigkeitsgrad muss den Empfehlungen für die Altersgruppe bei Jugend musiziert entsprechen. Mindestens ein Werk muss solo (ohne Korrepetition) vorgetragen werden. Auch Kammermusik und Teile von Werken können vorgetragen werden.

Vergabe

  • Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Schulleitung, Experten können hinzugezogen werden.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme in die Studienvorbereitende Klasse erfolgt unter Berücksichtigung des Bewerbungsschreibens und des Vorspiels durch Mehrheitsbeschluss der Jury.
  • Familienangehörige, Fachlehrer und ehemalige Fachlehrer dürfen nicht an der Bewertung des betroffenen Teilnehmers mitwirken.
  • Es können nicht mehr als 8 Plätze in der SVA vergeben werden.
  • Die Berechtigung zum Verbleib in der SVA muss jährlich durch ein Vorspiel und die Vorlage von Leistungsnachweisen im Hauptfach und den Nebenfächern bestätigt werden. Das Studienbuch ist bis zum 01. Juli vorzulegen. 
  • Mit der Aufnahme eines Studiums (auch als Vorstudent/in) scheidet die Teilnehmerin, der Teilnehmer automatisch aus der SVA aus.
  • Bei einer groben Verletzung der Anwesenheitspflicht in den Haupt- und Nebenfächern kann der Schulleiter auch im laufenden Schuljahr einen Ausschluss aus der Studienvorbereitenden Klasse veranlassen.