monatliche Unterrichtsgebühren

Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das jährliche Familienbruttoeinkommen und sind wie folgt festgelegt:

  • Gebührenstufe I - bis 30.000 Euro
  • Gebührenstufe II - bis 43.000 Euro
  • Gebührenstufe III - bis 56.000 Euro
  • Gebührenstufe IV - bis 69.000 Euro
  • Gebührenstufe V - bis 82.000 Euro
  • Gebührenstufe VI - über 82.000 Euro

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg (gültig bis 30. September 2023)

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 27,60 30,60 33,00 35,10 37,50 39,90
30 Minuten 55,20 61,20 66,00 70,20 75,00 79,80
45 Minuten 82,80 91,80 99,00 105,30 112,50 119,70
60 Minuten 110,40 122,40 132,00 140,40 150,00 159,60
Partnerunterricht            
30 Minuten 30,60 33,60 36,00 38,40 40,80 43,20
45 Minuten 45,90 50,40 54,00 57,60 61,20 64,80
Gruppenunterricht            
30 Minuten 24,00 26,40 28,20 30,00 31,80 33,60
45 Minuten 36,00 39,60 42,30 45,00 47,70 50,40
60 Minuten 48,00 52,80 56,40 60,00 63,60 67,20
75 Minuten 60,00 66,00 70,50 75,00 79,50 84,00
Klassenunterricht            
30 Minuten 14,40 15,60 16,80 18,00 19,20 21,00
45 Minuten 21,60 23,40 25,20 27,00 28,80 31,50
60 Minuten 28,80 31,20 33,60 36,00 38,40 42,00
75 Minuten 36,00 39,00 42,00 45,00 48,00 52,50

Für Einwohner der Stadt Heidelberg werden die Gebühren bei Vorlage eines Heidelberg-Passes und/oder weitere Unterlagen um 100% bzw. um 50% ermäßigt (siehe § 5, Absatz 7 Gebührensatzung)

  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 10 Euro (Heidelberger) bzw. 12 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Heidelberg (gültig ab 1. Oktober 2023)

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 29,25 32,40 35,10 37,20
39,75 42,30
30 Minuten 58,50 64,80 70,20 74,40 79,50 84,60
45 Minuten 87,75 97,20 105,30 111,60 119,25 126,90
60 Minuten 117,00 129,60 140,40 148,80 159,00 169,20
Partnerunterricht            
30 Minuten 32,40 35,40 38,40 40,80 43,20 45,60
45 Minuten 48,60 53,10 57,60 61,20 64,80 68,40
Gruppenunterricht            
30 Minuten 25,20 28,20 30,00 31,80 33,60 35,40
45 Minuten 37,80 42,30 44,80 47,70 50,40 53,10
60 Minuten 50,40 56,40 59,80 63,60 67,20 70,80
75 Minuten 63,00 70,50 74,70 79,50 84,00 88,50
Klassenunterricht            
30 Minuten 15,30 16,50 18,00 19,20 20,40 22,20
45 Minuten 22,95 24,75 27,00 28,80 30,60 33,30
60 Minuten 30,60 33,00 36,00 38,40 40,80 44,40
75 Minuten 38,25 41,25 45,00 48,00 51,00 55,50

Für Einwohner der Stadt Heidelberg werden die Gebühren bei Vorlage eines Heidelberg-Passes und/oder weitere Unterlagen um 100% bzw. um 50% ermäßigt (siehe § 5, Absatz 7 Gebührensatzung)

  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 12 Euro (Heidelberger) bzw. 16 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Heidelbergs (gültig bis 30. September 2023)

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 33,12 36,72 39,60 42,12 45,00 47,88
30 Minuten 66,24 73,44 79,20 84,24 90,0 95,76
45 Minuten 99,36 110,16 118,80 126,36 135,00 143,64
60 Minuten 132,48 146,88 158,40 168,48 180,00 191,52
Partnerunterricht            
30 Minuten 36,72 40,32 43,20 46,08 48,96 51,84
45 Minuten 55,08 60,48 64,80 69,12 73,44 77,76
Gruppenunterricht            
30 Minuten 28,80 31,68 33,84 36,00 38,16 40,32
45 Minuten 43,20 47,52 50,76 54,00 57,24 60,48
60 Minuten 57,60 63,36 67,68 72,00 76,32 80,64
75 Minuten 72,00 79,20 84,60 90,00 95,40 100,80
Klassenunterricht            
30 Minuten 17,28 18,72 20,16 21,60 23,04 25,20
45 Minuten 25,92 28,08 30,24 32,40 34,56 37,80
60 Minuten 34,56 37,44 40,32 43,20 46,08 50,40
75 Minuten 43,20 46,80 50,40 54,00 57,60 63,00
  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 10 Euro (Heidelberger) bzw. 12 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Gebührenübersicht für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb Heidelbergs (gültig ab 1. Oktober 2023)

(alle Beträge in Euro) Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
Einzelunterricht            
15 Minuten 35,10 38,88 42,12 44,64 47,70 50,76
30 Minuten 70,20 77,76 84,24 89,28 95,40 101,52
45 Minuten 105,30 116,64 126,36 133,92 143,10 152,28
60 Minuten 140,40 155,52 168,48 178,56 190,80 203,04
Partnerunterricht            
30 Minuten 38,88 42,48 46,08 48,96 51,84 54,72
45 Minuten 58,32 63,72 69,12 73,44 77,76 82,08
Gruppenunterricht            
30 Minuten 30,24 33,84 36,00 38,16 40,32 42,48
45 Minuten 45,36 50,76 53,76 57,24 60,48 63,72
60 Minuten 60,48 67,68 71,76 76,32 80,64 84,96
75 Minuten 75,60 84,60 89,64 95,40 100,80 106,20
Klassenunterricht            
30 Minuten 18,36 19,80 21,60 23,04 24,48 26,64
45 Minuten 27,54 29,70 32,40 34,56 36,72 39,96
60 Minuten 36,72 39,60 43,20 46,08 48,96 53,28
75 Minuten 45,90 49,50 54,00 57,60 61,20 66,60
  • Einzelunterricht mit 15 Minuten sowie Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht mit 30 Minuten können nur in Kombination mit anderen Unterrichtsformen gewählt werden (Kombiunterricht)
  • Einzelunterricht mit 60 Minuten wird nur in besonderen Fällen der Begabung durch die Schulleitung gewährt.
  • Schülerinnen und Schüler, die keinen Hauptfachunterricht an der Musik- und Singschule erhalten, können für 12 Euro (Heidelberger) bzw. 16 Euro (Auswärtige) an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Sonstige Gebühren (gültig bis 30. September 2023)

Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben.

Bei der Überlassung von schuleigenen Instrumenten beträgt die Mietgebühr je angefangener Monat bei einem Anschaffungswert

bis 599 Euro 6 Euro
von 600 bis 999 Euro                                                              11 Euro
von 1.000 bis 1.999 Euro                                              20 Euro
ab 2.000 Euro 25 Euro

Bei Überlassung von schuleigenen Instrumenten wird zusätzlich eine monatliche Wartungspauschale erhoben. Sie wird für die Dauer der Ausleihe des Instruments fällig.

Blechblas-, Streichinstrumente, Akkordeon                       6 Euro
Holzblasinstrumente, Harfe 9 Euro
Gitarren 2 Euro

Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 3 Euro erhoben.

Schüler und Schülerinnen, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Dafür beträgt die Gebühr monatlich

für Schüler/Schülerinnen mit Wohnsitz in Heidelberg 10 Euro
für auswärtige Schüler/Schülerinnen 12 Euro

Im Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Projektgebühren werden keine Geschwister- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, eines BaföG-Bescheides bei Studenten, eines Arbeitslosengeld-II-Bescheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektgebühr 100% Sozialermäßigung; ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßigung von 50 %.

Sonstige Gebühren (gültig ab 1. Oktober 2023)

Für das Vervielfältigen von Werken und Lehrmitteln zu Unterrichtszwecken wird eine Kopierpauschale von monatlich 0,50 Euro erhoben.

Für die Überlassung von schuleigenen Instrumenten wird eine Mietgebühr erhoben. Sie beträgt je angefangenem Monat bei einem Anschaffungswert für

Blechblas- und Streichinstrumente sowie Akkordeons

bis 600 Euro 12 Euro
über 600 Euro bis 1000 Euro                                                               17 Euro
über 1000 Euro bis 2000 Euro  26 Euro
über 2.000 Euro 31 Euro

Holzblasinstrumente und Harfen

bis 600 Euro 15 Euro
über 600 Euro bis 1000 Euro                                                               20 Euro
über 1000 Euro bis 2000 Euro  29 Euro
über 2.000 Euro 34 Euro

Gitarren

bis 600 Euro 8 Euro
über 600 Euro bis 1000 Euro                                                               13 Euro
über 1000 Euro bis 2000 Euro  22 Euro
über 2.000 Euro 27 Euro

Für die Nutzung von schuleigenen Instrumenten während des Unterrichts wird eine Nutzungspauschale von monatlich 3 Euro erhoben.

Schüler und Schülerinnen, die keinen Hauptfachunterricht erhalten, können an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Dafür beträgt die Gebühr monatlich

für Schüler/Schülerinnen mit Wohnsitz in Heidelberg 12 Euro
für auswärtige Schüler/Schülerinnen 16 Euro

Für die Inanspruchnahme einer Korrepetition bei der Teilnahme am Wettbewerb "Jugend musiziert" (Regional-, Landes- und Bundeswettbewerbe) wird eine Pauschalgebühr erhoben. Sie beträgt pro Kalenderjahr 60 Euro. 

In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen, Kurse und Projekte werden nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Auf Kurs- und Projektgebühren werden keine Geschwister- oder Fächerermäßigungen gewährt. Einwohner der Stadt Heidelberg erhalten bei Vorlage eines Heidelberg-Passes, eines BAföG-Bescheides bei Studentinnen/ Studenten, Bürgergeldbescheides oder eines Sozialhilfebescheides bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres auf die jeweilige Kurs- bzw. Projektgebühr 100% Sozialermäßigung, ab einem Alter von 11 Jahren eine Sozialermäßigung von 50%.

Die Gesamterträge (u.a. aus Unterrichtsgebühren) im Jahre 2022 decken 41,6 % der Gesamtaufwendungen in Höhe von 6,0 Millionen Euro.