So klappt es mit einem Stipendium

Begabtenförderung

Die Musik- und Singschule und die Dr. Ursula Perkow-Stiftung Streichquartett unterstützen besonders begabte junge Musikerinnen und Musiker durch jährlich vergebene Stipendien beim Verfeinern ihrer Fähigkeiten. 

Förderumfang

Altersstufe I, 10 - 13 Jahre (maximal 5 Teilstipendien)
Die Förderung umfasst wöchentlich 15 Minuten zusätzlichen Hauptfachunterricht und die verbindliche Teilnahme in einem Kammermusikensemble oder einem Orchester der Musik- und Singschule sowie an zwei Musiktheorie-Samstagsworkshops (2x90 Minuten). Darüber hinaus wird empfohlen wöchentlich 45 Minuten Musiktheorie und Gehörbildung zusätzlich zu belegen.

Altersstufe II, 14 - 18 Jahre (maximal 5 Teilstipendien)
Die Förderung umfasst wöchentlich 15 Minuten zusätzlichen Hauptfachunterricht, 30 Minuten Nebenfach und 60 Minuten Musiktheorie und Gehörbildung sowie Kammermusik oder Orchester. Die Kosten für die Stipendiaten entsprechen 45 Minuten Einzelunterricht laut Schulordnung.

Detailansicht einer Gambe (Foto: Buck)

Anmeldung

  • Die Bewerbung um ein Stipendium, kann nur von einer Lehrkraft der Musik- und Singschule mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten beim Schulleiter mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.
  • Stichtag für Zuordnung zu den Altersgruppen ist der 1. Oktober.
  • Das Vorspielprogramm darf 6 Minuten in der AG I und 10 Minuten in AG II nicht überschreiten. Sätze sollen ganz gespielt werden. Das Vorspielprogramm ist frei wählbar, lediglich der Schwierigkeitsgrad sollte der jeweiligen Alterskategorie von „Jugend musiziert“ entsprechen.

Vergabe der Stipendien

  • Die Jury besteht aus Mitgliedern der Schulleitung und/oder Vertretern des Freundeskreises oder des Stiftungskuratoriums. Die Entscheidungsfindung erfolgt anhand einer Wertungsskala von 1 (nicht ausreichend) bis 10 Punkten (herausragend). Familienangehörige, Fachlehrer und ehemalige Fachlehrer dürfen nicht an der Bewertung des betroffenen Teilnehmers mitwirken.
  • Um ein Stipendium zu erhalten müssen die Bewerber mindestens fünf Punkte erreicht haben.
  • Die Vergabe erfolgt an die ersten fünf Teilnehmer einer Altersgruppe.
  • Das Stipendium wird für die Dauer von einem Schuljahr Oktober - September vergeben.
  • Jede Schülerin/ jeder Schüler der Musik- und Singschule kann in einer Altersgruppe höchstens zwei Mal ein Stipendium erhalten.

Pflichten der Stipendiaten

  • Regelmäßiger Unterrichtsbesuch aller in der Förderung benannten Fächer.
  • Teilnahme an mindestens einem internen Vorspiel pro Schulhalbjahr.
  • Teilnahme am Konzert der Stipendiaten
  • Teilnahmen an bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr anderer Veranstalter.
  • Im Nebenfach mindestens eine Teilnahme an einem internen Vorspiel pro Schuljahr.